Tätigkeiten, die von FSJ-/BFD-Teilnehmer_innen nach intensiver Einarbeitung und bei regelmäßiger Überprüfung durch das Pflegefachpersonal selbstständig durchgeführt werden können:
Unterstützung bei der psychosozialen Betreuung, zum Beispiel:
- Umgang mit alten Menschen (z. B. Gespräche führen, vorlesen, spielen)
- administrative Tätigkeiten (z. B. Hilfe beim Schriftverkehr)
- Unterstützung in der Beschäftigungstherapie
- Begleitung bei Veranstaltungen, Fahrten, Feiern, Spaziergängen (auch Rollstuhlbedienung) bzw. Motivierung der betreuten Menschen daran teilzunehmen
- Begleitung bei Arztbesuchen, zu Apotheken
- Hol- und Bringdienste (z. B. zur Therapie, zum Frisör)
Hilfstätigkeiten im hauswirtschaftlichen Bereich, zum Beispiel:
- Tätigkeiten in den Bewohner_innenzimmern: Wäsche sortieren, Betten beziehen und machen, Zimmer in Ordnung halten, Blumen pflegen, aufräumen
- Wäsche zusammenlegen und verteilen
- Pflegewagen abwaschen und auffüllen
- Müll- und Wäschesäcke ab- und einhängen
- Ordnung im Fäkalraum halten
- Zubereitung von Mahlzeiten (Essen vorbereiten, anrichten und portionieren) (Achtung: nicht bei Diabetespatient_innen)
- Mithilfe in der Küche (Tische decken und abräumen, Hilfe beim Spülen)
Hilfstätigkeiten im pflegerischen Bereich, zum Beispiel:
- Hilfe bei der Grundpflege
- Hilfe zur Körperpflege (z. B. waschen, duschen, rasieren, Haarpflege)
- Hilfe beim Baden mobiler, orientierter Menschen
- Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Hilfe bei der Mund- und Zahnpflege
- Hautpflege bei gesunder Haut
- Fußbäder
- Hilfe beim Gehen
- Hilfe beim Essen
- Hilfe bei Toilettengängen
- Entleeren bzw. Säubern von Nachtstuhl und Urinflaschen
- Windeln/Einlagen anlegen
- Betten machen
- administrative Tätigkeiten wie: Dokumentation der Tätigkeiten, Teilnahme an den Übergaben, an Dienst- und Teambesprechungen
Tätigkeiten, die von FSJ-/BFD-Teilnehmer_innen nur unter Anleitung (ständiger Anwesenheit des Pflegepersonals) durchgeführt werden dürfen:
Die oben aufgeführten Tätigkeiten sollen bei stark verwirrten, dementen oder schwer kranken Menschen nur stundenweise und nur unter Anleitung des Pflegpersonals erfolgen.
Tätigkeiten, die FSJ-/BFD-Teilnehmer_innen ausdrücklich untersagt sind:
- Behandlungspflege (Wechseln von Verbänden, Einläufe, Spülungen, Dekubitusversorgung, Katheterversorgung, Wickel, Auflagen, Injektionen, Absaugen, Stomaversorgung, Legen und Wechseln von Magensonden)
- Sauerstoffgabe
- Bereitstellen und Umstecken von Infusionen
- Tätigkeiten in der Wundversorgung
- Richten von Medikamenten
- Verabreichen von Medikamenten
- Essen anreichen bei Patient_innen mit Diabetes oder Schluckbeschwerden
- Lagerung von schwer kranken Patient_innen
- Sitzwache bei schwer erkrankten und sterbenden Patient_innen
- Versorgung verstorbener Patient_innen
- Auskünfte über die Patient_innen an deren Angehörige (auch nicht telefonisch)
- Bedienung des Lifters
Die Umsetzung der Hygienevorschriften der jeweiligen Einrichtung (Hände- und Flächendesinfektion, Personalhygiene) ist generell zu beachten.
Grundsätzlich dürfen FSJ-/BFD-Teilnehmer_innen nicht allein für eine Gruppe bzw. Station zuständig sein. Bei Unsicherheiten, fehlender Erfahrung und/oder Anleitung haben die
FSJ-/BFD-Teilnehmer_innen die Pflicht, sich an qualifiziertes Personal zu wenden. Sie dürfen keine Tätigkeiten übernehmen, durch die Menschen in Gefahr geraten können.
FSJ-/BFD-Teilnehmer_innen soll die Möglichkeit gegeben werden, in die verschiedenen Bereiche der Senioren- und Pflegeeinrichtung Einblick zu erhalten (Beschäftigungstherapie, Station/Wohnbereich, Veranstaltungen etc.)
Im Nachtdienst dürfen Freiwillige nicht eingesetzt werden. In Ausnahmefällen ist eine Hospitation möglich. Nachtbereitschaften dürfen FSJ-/BFD-Teilnehmer_innen nur auf eigenen Wunsch und nach vorheriger Absprache mit dem Träger übernehmen. Dabei ist zu beachten, dass sich die Freiwilligen nicht überfordert fühlen und stets eine Fachkraft vor Ort verfügbar ist.
Tätigkeiten, die von FSJ-/BFD-Teilnehmer_innen nach intensiver Einarbeitung und bei regelmäßiger Überprüfung durch das Fachpersonal selbstständig durchgeführt werden können:
Hilfstätigkeiten im pädagogischen Bereich, zum Beispiel:
- Unterstützen, Spiel-, Lern- und Bewegungsräume zu entdecken, die Umwelt kennen zu lernen, Gemeinschaft zu erleben
- kreatives Gestalten mit Kindern (z. B. basteln, malen)
- musische Beschäftigung mit Kindern (z. B. Umgang mit Instrumenten)
- Gestalten von Entspannungs- und Ruhepausen für die Kinder
- Bilderbücher betrachten und darüber sprechen
- Spiele am Tisch
- Teilnahme an Rollenspielen
- gemeinsames Bauen in der Bauecke
- Vorlesen von Märchen und Geschichten
- selbstständiges Anbieten von Projekten wie Tanzen oder Theaterspielen
- Begleitung bei Ausflügen zu Spielplätzen, ins Schwimmbad etc.
- Unterstützung bei der Integration von Kindern mit Beeinträchtigung in die Gruppe
- Übungen zur Förderung der Grob- und Feinmotorik bzw. der Wahrnehmung
- Hilfe bei den Hausaufgaben
- Einüben des Umgangs mit Geld
- Anleitung und Unterstützung beim Aufräumen
- Begleitung bei Erledigungen, Einkäufen
- Begleitung der Kinder zum Kindergarten, zur Schule, zum Arzt
Hilfstätigkeiten im hauswirtschaftlichen Bereich, zum Beispiel:
- Erledigung von Einkäufen
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Geschirr spülen
- Pflegen der Wäsche (waschen, bügeln)
- aufräumen, Staub wischen, putzen, Bad reinigen
- Hilfe bei der Reinigung des Hauses entsprechend der Hausordnung
- kleine praktische Hilfen im handwerklichen Bereich
- Hilfstätigkeiten im pflegerischen Bereich, zum Beispiel:
- allgemeine Körperpflege (z. B. waschen, duschen, baden, Haarpflege)
- Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Hilfe bei der Mundpflege
- Hilfe beim Gehen
- Hilfe beim Essen
- Hilfe bei Toilettengängen
- Windeln wechseln
- Betten machen
- Unterstützung therapeutischer Maßnahmen
Sonstige Hilfstätigkeiten, zum Beispiel:
- Teilnahme an Logopädie, Krankengymnastik, Ergotherapie, Hippotherapie etc.
- Teilnahme an Elternabenden
- Unterstützung in der Vorbereitung und Durchführung von Festen und Feiern
- Begleitung von mehrtägigen Freizeiten bzw. Klassenfahrten
Tätigkeiten, die FSJ-/BFD-Teilnehmer_innen ausdrücklich untersagt sind:
Untersagt sind alle Tätigkeiten, bei denen die Aufsichtspflicht verletzt werden würde. Minderjährige Freiwillige können grundsätzlich keine Aufsicht übernehmen. Freiwilligen darf eine Gruppe nicht allein überlassen werden. Die letztendliche Verantwortung liegt immer bei der Fachkraft.
Im Nachtdienst dürfen Freiwillige nicht eingesetzt werden. In Ausnahmefällen ist eine Hospitation möglich. Nachtbereitschaften dürfen FSJ-/BFD-Teilnehmer_innen nur auf eigenen Wunsch und nach vorheriger Absprache mit dem Träger übernehmen. Dabei ist zu beachten, dass sich die Freiwilligen nicht überfordert fühlen und stets eine Fachkraft vor Ort verfügbar ist.
Allgemeine Tätigkeiten
Beispielsweise:
- Botengänge
- Zeigen der Patient_innenzimmer
- Vorstellen der Mitpatient_innen
- Hilfe beim Aus- und/oder Einpacken persönlicher Sachen
- Achten auf angemessene Raumtemperatur, Lüftung usw.
Tätigkeiten, die von FSJ-/BFD-Teilnehmer_innen nach intensiver Einarbeitung und bei regelmäßiger Überprüfung durch das Pflegefachpersonal selbstständig durchgeführt werden können:
Pflegerische Tätigkeiten im Bereich der allgemeinen Pflege, zum Beispiel:
- Mithilfe bei der Körperpflege: Waschen der Patient_innen im Krankenzimmer, Baden im Krankenzimmer, Mund-, Haar-, Zahn- und Nagelpflege
- Mithilfe beim Gebrauch von Steckbecken, Urinflasche und Nachtstuhl: Reichen der Geräte, Leeren, Säubern und Abstellen, ggf. Waschen der Patient_innen
- Hilfe leisten beim Betten und Lagern: Betten machen, Wechseln der Bettwäsche, Mithelfen bei der Versorgung druckgefährdeter Stellen
- Mithilfe bei der Speiseverteilung, Erfassen der Essenswünsche: Vorbereiten, Anrichten, Servieren und Abräumen der Mahlzeiten (Achtung: nicht bei Diabetes-Patient_innen), Essen reichen, sofern die Patient_innen nicht schwer krank, schluck- oder bewegungsbehindert sind
- Mithilfe bei der persönlichen Hilfeleistung für die Patient_innen: Hilfe beim Aufstehen, beim An- und Ausziehen, beim Gehen, beim Benutzen von Gehhilfe oder Rollstuhl
- Säubern, Desinfizieren und Lagern von Pflegeutensilien, Geräten und Materialien im Pflegebereich
Generell gilt: in der Einarbeitung mindestens eine Woche kein selbstständiges Arbeiten an Patient_innen
Tätigkeiten, die FSJ-/BFD-Teilnehmer_innen nur unter Anleitung bei ausreichender Sicherheit ausführen dürfen:
Pflegerische Tätigkeiten im Bereich der speziellen Pflege, zum Beispiel:
- Messen von Temperatur und Puls der Patient_innen
- Mithilfe beim Blutdruckmessen
- Mitbeobachten der Atmung
- Begleiten der Patient_innen zu diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, sofern der Patient/die Patientin bei Bewusstsein ist
- Mithilfe bei Transporten von Patient_innen vom und zum OP- sofern der Patient/die Patientin bei Bewusstsein ist (immer in Begleitung einer examinierten Pflegekraft)
Tätigkeiten, die FSJ-/BFD-Teilnehmer_innen ausdrücklich untersagt sind:
- Injektionen (auch subkutane)
- Anhängen, Wechseln von Infusionen und Transfusionen
- Entfernen von Kanülen, Braunülen
- Richten von Medikamenten
- Verabreichen von Medikamenten (oral, rektal, vaginal)
- Umgang (Legen, Wechseln, Ziehen) mit großen Verbänden, Drainagen, Dauerkathetern
- Umgang mit Sonden und Kathetern
- Blutzuckermessen und Blutentnahme
- Absaugen
- Aufsicht und Überwachung schwer kranker Patient_innen
- selbstständige Dekubituspflege
Die Umsetzung der Hygienevorschriften der jeweiligen Einrichtung (Hände- und Flächendesinfektion, Personalhygiene) sowie der persönlichen Schutzmaßnahmen (Latexhandschuhe, Schutzschürze etc.) ist generell zu beachten.
Grundsätzlich ist es untersagt, auf einer Intensivstation, im Operationssaal oder in der Anästhesie einen Freiwilligendienst zu leisten. Ein Einsatz in diesen Bereichen ist nur nach besonderer vorheriger Abstimmung mit dem Träger und begründetem Wunsch der/des Freiwilligen sowie der Prüfung der persönlichen Eignung möglich. Es kann den FSJ-/BFD-Teilnehmer_innen bei Interesse ermöglicht werden, bei einer Operation oder bei einer Geburt im Kreißsaal zu hospitieren. Bei schwer kranken Menschen sollen die Freiwilligen nur unter Begleitung des Pflegepersonals eingesetzt we
Im Nachtdienst dürfen Freiwillige nicht eingesetzt werden. In Ausnahmefällen ist eine Hospitation möglich. Nachtbereitschaften dürfen FSJ-/BFD-Teilnehmer_innen nur auf eigenen Wunsch und nach vorheriger Absprache mit dem Träger übernehmen. Dabei ist zu beachten, dass sich die Freiwilligen nicht überfordert fühlen und auf der Station nie alleine gelassen werden.
Tätigkeiten, die von FSJ-/BFD-Teilnehmer_innen nach intensiver Einarbeitung und bei regelmäßiger Überprüfung durch das Pflegefachpersonal selbstständig durchgeführt werden können:
Hilfstätigkeiten im pflegerischen Bereich, zum Beispiel:
- allgemeine Körperpflege
- Unterstützung beim Baden und Duschen
- Hilfen beim Aufstehen und Zubettgehen
- Hilfe bei Toilettengängen
- Urinbeutel leeren
- Windeln/Einlagen anlegen
- Betten machen
- Beobachten des Krankheitsverlaufes
- Beteiligung an der Führung von Übergabebüchern
- Beteiligung an der Führung des Pflegeplans (Eintragen von Daten)
- Hilfe beim An- und Ausziehen
Hilfstätigkeiten im erzieherischen Bereich, zum Beispiel:
- Unterstützung therapeutischer Maßnahmen (z. B. Lauf-/Atemübungen)
- Planung, Durchführung und Nachbereitung einer Gruppen- oder Einzelarbeit
(z. B. spielen, vorlesen, basteln, backen) und Begleitung bei sogenannten
„arbeitsbegleitenden Angeboten“ - Begleitung bei Arztbesuchen und zum Einkaufen
- Begleitung bei Ausflügen, zum Schwimmen etc.
- Anleitung und Hilfestellung bei den Arbeitsvorgängen in der Werkstatt
- Pausenbegleitung der Beschäftigten
- Hofdienst: Begleitung der Beschäftigten bei Ankunft und Abfahrt der Fahrdienstbusse
Hilfstätigkeiten im hauswirtschaftlichen Bereich, zum Beispiel:
- Hilfe beim Vorbereiten und Reichen der Mahlzeiten
- Unterstützung beim Austeilen von Essen
- Unterstützung beim Abwaschen
- Hilfe beim Pflegen und Ordnen der Kleidungsstücke
- Hilfe bei der Materialpflege
- Einkäufe
Sonstige Hilfstätigkeiten, zum Beispiel:
- Erledigen von Botengängen (z. B. Rezept beim Arzt abholen, Botendienste in die Verwaltung)
- Erledigen von Ämtergängen
- Produktüberprüfung, Materialbestellung, Beschaffung und Transport von
Arbeitsmitteln und –materialien - Vorbereitung der Arbeitsvorgänge, Materialverwaltung und –herausgabe im Produktionsbereich
- Teilnahme an Dienstbesprechungen
- Teilnahme an Festen
- Unterstützung bei Feierlichkeiten, Basaren, Tag der Offenen Tür etc.
- Vertretung im Kiosk
Tätigkeiten, die FSJ-/BFD-Teilnehmer_innen ausdrücklich untersagt sind:
- Behandlungspflege (Wechsel von Verbänden, Einläufe, Spülungen, Dekubitus-versorgung, Katheterversorgung, Wickel, Auflagen, Injektionen, Absaugen,
- Stomaversorgung, Legen und Wechseln von Magensonden)
- Tätigkeiten in der Wundversorgung
- Richten von Medikamenten
- Verabreichen von Medikamenten
- Fachgespräche mit dem Klientel und deren Angehörigen
Grundsätzlich dürfen FSJ-/BFD-Teilnehmer_innen nicht alleine zuständig für eine Gruppe bzw. Station sein. Sie dürfen keine Tätigkeiten übernehmen, durch die die Menschen mit Beeinträchtigungen in Gefahr geraten können. Im Nachtdienst dürfen Freiwillige nicht eingesetzt werden. In Ausnahmefällen ist eine Hospitation möglich. Nachtbereitschaften dürfen FSJ-/BFD-Teilnehmer_innen nur auf eigenen Wunsch und nach vorheriger Absprache mit dem Träger übernehmen. Dabei ist zu beachten, dass sich die Freiwilligen nicht überfordert fühlen und per Rufbereitschaft stets eine Fachkraft erreichbar ist.
Tätigkeiten, die von FSJ-/BFD-Teilnehmer_innen nach intensiver Einarbeitung und bei regelmäßiger Überprüfung durch das Pflegefachpersonal oder die pädagogischen Mitarbeiter_innen, selbstständig durchgeführt werden können:
Unterstützung bei der psychosozialen Betreuung, zum Beispiel:
- Besuchsdienst (z. B. Gespräche führen, vorlesen, spielen)
- Hilfe beim Schriftverkehr
- Begleitung bei Veranstaltungen, Fahrten, Feiern, Spaziergängen
- Begleitung bei Arztbesuchen, Therapien, zu Apotheken
- Begleitung bei Erledigungen, wie z. B. beim Einkauf
- Betreuung von Kindern mit Beeinträchtigungen bei Abwesenheit der Eltern und in der Freizeit
- Durchführung von Arbeitsgemeinschaften, Gruppenangeboten und Freizeitaktivitäten
- Mithilfe bei Ferienfreizeiten
Hilfstätigkeiten im hauswirtschaftlichen Bereich, zum Beispiel:
- einkaufen gehen
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Wäsche zur Reinigung bringen und abholen
- Geschirr spülen
- Aufräumen, Staub wischen, putzen, Bad reinigen
- Hilfe bei der Reinigung des Hauses entsprechend der Hausordnung
- kleine praktische Hilfen
Hilfstätigkeiten im pflegerischen Bereich, zum Beispiel:
- Hilfen zur Körperpflege (z. B. waschen, duschen, baden, rasieren, Haarpflege)
- Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Hilfe bei der Mund- und Zahnpflege
- Hilfe beim Essen
- Hilfe beim Gehen
- Hilfe bei Toilettengängen
- Entleeren bzw. Säubern von Nachtstuhl und Urinflaschen
- Windeln/Einlagen anlegen
- Betten machen
- Dokumentation der Tätigkeiten
Pädagogische Hilfen (Schulbegleitung), zum Beispiel:
- Betreuung von Kindern mit (körperlichen) Beeinträchtigungen im Kindergarten, in der Regelschule oder der Förderschule, bei Ausbildung oder Studium
- Begleitung auf dem Schulweg
- Hilfe im Unterricht
- Pausenbegleitung
- pflegerische Hilfen
Tätigkeiten, die FSJ-/BFD-Teilnehmer_innen ausdrücklich untersagt sind
- Behandlungspflege (Wechseln von Verbänden, Einläufe, Spülungen, Dekubitusversorgung, Katheterversorgung, Wickel, Auflagen, Injektionen, Absaugen, Stomaversorgung, Legen und Wechseln von Magensonden)
- Bereitstellen und Umstecken von Infusionen
- Tätigkeiten in der Wundversorgung
- Richten von Medikamenten
- Verabreichen von Medikamenten
- Hilfe beim Essen bei Diabetes-Patient_innen oder Patient_innen mit Schluckbeschwerden
- Lagerung von schwer kranken Menschen
- Hilfe beim Gehen bei Patient_innen mit akuten Verletzungen des Bewegungsapparates
- Sitzwache bei schwer kranken und sterbenden Menschen
Grundsätzlich ist bei Mobilen Sozialen Hilfsdiensten die Privat- und Intimsphäre der Hilfe empfangenden Menschen zu beachten. Bei Unsicherheiten, fehlender Erfahrung und/oder Anleitung haben die FSJ-/BFD-Teilnehmer_innen die Pflicht, sich an qualifiziertes Personal zu wenden. Es muss jederzeit eine examinierte oder pädagogische Fachkraft erreichbar sein, um die FSJ-/BFD-Teilnehmer_innen in kritischen Situationen zu begleiten/unterstützen. Die Verantwortung liegt bei der Fachkraft. Bei schwer kranken Menschen muss der Einsatz von FSJ-/BFD-Teilnehmer_innen fallbezogen sorgfältig abgewogen werden und bedarf der intensiven kontinuierlichen Anleitung/Begleitung durch qualifiziertes Personal.
Im Nachtdienst dürfen FSJ-/BFD-Teilnehmer_innen nicht eingesetzt werden. In Ausnahmefällen ist eine Hospitation möglich. Nachtbereitschaften dürfen FSJ-/BFD-Teilnehmer_innen nur auf eigenen Wunsch und nach vorheriger Absprache mit dem Träger übernehmen. Dabei ist zu beachten, dass sich die FSJ-/BFD-Teilnehmer_innen nicht überfordert fühlen und per Rufbereitschaft stets eine Fachkraft erreichbar ist.